Lipödem Krankenkasse
Lipödem Krankenkassen: Kostenübernahme für die Liposuktion
Ein Lipödem ist eine chronische Krankheit, die von den Krankenkassen zwar anerkannt, deren Therapie jedoch in nicht allen Fällen auch finanziert wird. Dank einer gesetzlichen Neuerung können mehr Patienten von einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen profitieren. Im nachfolgenden Artikel klären wir über die aktuellen Neuerungen auf und verraten Ihnen, in welchen Fällen die operative Fettabsaugung (Liposuktion) finanziert wird.
Wichtige Informationen im Überblick
Geprüft durch den Autor:
Dr. Martin Böttcher ist ein erfahrener Plastischer Chirurg, der sich auf ästhetische Schönheitskorrekturen spezialisiert hat. Mit seiner Qualifikation und langjährigen klinischen Erfahrung auf dem Gebiet der Ästhetischen Chirurgie bietet er seinen Patienten natürliche und professionelle Ergebnisse. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Thema Lipödem. Mehr über Dr. Martin Böttcher
Aktuelle Neuerungen bei der Kostenübernahme für die Fettabsaugung bei Lipödem seit Januar 2020
Bei fortgeschrittener Erkrankung raten Ärzte zu einem operativen Eingriff, bei dem die krankhaften Fettzellen ambulant oder unter Vollnarkose abgesaugt werden. Durch diese Therapie können Patienten eine dauerhafte Schmerzreduktion erfahren. Auch Folgeerkrankungen wie Lymphödeme lassen sich so verhindern. Bisher trugen die gesetzlichen Krankenkassen die anfallenden Kosten allerdings nur in Ausnahmefällen.
Im Jahr 2020 hat der Gemeinsame Bundessausschuss (G-BA) eine Neuregelung erlassen: Bis einschließlich Dezember 2024 werden die Kosten für eine Liposuktion von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein Lipödem im Stadium 3 vorliegt. Die Regelung ist befristet, um innerhalb dieses Zeitraums im Rahmen einer Erprobungsstudie die Wirkung der Liposuktion zu untersuchen. Daneben müssen jedoch weitere Voraussetzungen wie ein BMI von unter 35 vorliegen, damit die Krankenkasse einspringt. Liegt der BMI bei über 35, dann sind die Patienten zu einer ergänzenden Therapie der Adipositas angehalten. Ab einem BMI über 40 raten die Krankenkassen von einer operativen Liposuktion ab.
Wichtig: Lediglich die Behandlungen bei Vertragsärzten oder in zugelassenen Krankenhäusern werden von den Krankenkassen finanziert. Praxen ohne Kassenzulassung sowie Privatpraxen sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen. In bestimmten Fällen ist es nicht notwendig, eine Kostenübernahme zu beantragen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Liposuktion im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung verordnet und durchgeführt wird.
Konservative Therapie bei Lipödem: Warum sie Voraussetzung für die Kostenübernahme der OP durch die Krankenkasse ist
Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen die Kostenübernahme für eine Liposuktion erst dann, wenn konservative Behandlungsmaßnahmen, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten durchgeführt wurden, keinen Erfolg brachten. Zu den konservativen Behandlungsmaßnahmen gehören zum Beispiel maßgefertigte Kompressionsstrümpfe sowie Lymphdrainagen.
Patientenstimmen
Fettabsaugung
„ … ist ein sehr kompetenter und wirklich super freundlicher Arzt, der sich Zeit nimmt und vor allem auf die individuellen Bedürfnisse eingeht. Da mir ein natürliches Aussehen sehr wichtig war, haben wir auf Grundlage meiner Vorstellungen die OP geplant und durchgeführt. Aufgrund meiner chronischen Erkrankung mussten viele Parameter berücksichtigt werden, was gar kein Problem war! Das Praxis-Team unterstützt einen wirklich toll und machte bei mir sogar eine fast unmögliche Terminverschiebung wahr! 1000 Dank noch einmal dafür. Obwohl ich mich in dem Bereich der plastischen Chirurgie kaum auskenne und großen Respekt vor der OP hatte kann ich sagen, dass ich die perfekte Praxis mit dem perfekten Arzt gefunden habe!
Danke!“
Fettabsaugung
„… Ich habe mich in der Praxis sehr wohl gefühlt. Das Praxisteam ist sehr nett und zuvorkommend. Dr. Kässmann hat sich bei meinem Beratungsgespräch viel Zeit genommen und sich meine Wünsche angehört. Auch die Betreuung nach der Operation war zu meiner vollsten Zufriedenheit. Das Ergebnis ist wirklich toll geworden. Es ist genauso wie ich es mir vorgestellt habe. Ich würde es jederzeit wieder machen.“
Fettabsaugung mit BodyTite
„Ich bin total begeistert von meiner OP bei Herrn Dr. Kässmann. Nach ausführlicher Beratung ... Schon jetzt ist das Ergebnis traumhaft. Endlich keine Reiterhosen mehr, meine Hüften wunderschön schlank, meine Beine können sich endlich diesen Sommer sehen lassen. Ich kann jedem Herrn Dr. Kässmann bestens empfehlen, für mich der Arzt, dem ich vollstens vertraue, sehr nett und vor allem sehr kompetent! Jederzeit würde ich die OP wieder bei Herrn Dr. Kässmann machen lassen! Auch das ganze Team sehr nett und freundlich! Hier fühlt man sich sehr gut aufgehoben ... !“
Fettabsaugung und BodyTite
„Ich habe mir an Bauch und Hüften Fett absaugen lassen + BodyTite an den Hüften, und bin mehr als zufrieden mit dem Ergebnis. Der Bauch und die Hüften waren immer schon meine Problemzonen, und Dr. Kässmann hat mir endlich den Traum von einem flachen Bauch und keine lästigen Hüftpolster erfüllt. Er ist sehr nett und sympathisch, und man fühlt sich jederzeit gut bei ihm aufgehoben. Das war nicht meine erste OP bei ihm, und ich würde mich jederzeit wieder von ihm operieren lassen. Vielen Dank auch an das gesamte Team.“
Hohe Kompetenz sowie Freundlichkeit beim gesamten Praxisteam!
„Während meiner ganzen Reihe an Terminen in der Praxis wurde mein Aufenthalt stets und mit großer enthusiastischer Sorgfalt, in ein äußerst angenehmes Erlebnis Verwandelt. Ich bin bei all meinen Terminen ausschließlich auf sehr zuvorkommendes und ... behandelndes Personal gestoßen. Die Praxis ist nicht nur schön bzw. sauber und gepflegt, sondern Professionell zugleich. Man fühlt sich in guten Händen und das vom ersten Moment an.“
Schritte zur Kostenübernahme für eine Lipödem-OP: Tipps für Patienten und ihre Ärzte
Um eine Kostenübernahme bei den Krankenkassen zu erwirken, müssen Patienten und Ärzte im ersten Schritt einen Antrag stellen. Hierbei ist es wichtig, hervorzuheben, dass es sich nicht um einen kosmetischen, sondern um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt. Anschließend sollten Patienten mit mehreren Wochen Wartezeit rechnen, ehe die zuständige Krankenkasse über den Antrag entscheidet. Allerdings endet nach drei Wochen gemäß § 13 Absatz 3a Satz 6 SGB V die Genehmigungsfrist. Ist dies der Fall, dann gilt der eingereichte Antrag als genehmigt – auch ohne Rechtsanspruch auf die Leistung.
Wird der Antrag abgelehnt, bleiben Betroffenen weitere Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen. Zunächst erfolgt ein Gutachten, bei dem der Untersuchungsbefund die Behandlung begründet. Sollte die Krankenkasse den Antrag weiterhin ablehnen, können betroffene Patienten einen Widerspruchsausschuss einberufen und Klage bei einem Sozialgericht einreichen. Dieser rechtliche Schritt sollte jedoch wohlüberlegt sein, da die entstehenden Anwaltskosten vom Prozessverlierer übernommen werden müssen.
Fazit: So können Patienten eine Kostenübernahme für die Liposuktion bei Lipödem durch die Krankenkasse erhalten
Dank der gesetzlichen Neuerung ist es seit Anfang 2020 möglich, die Kosten, die mehrere Tausend Euro betragen können, von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet zu bekommen. Voraussetzungen dafür sind die medizinische Notwendigkeit, ein Lipödem im Stadium 3 sowie ein BMI unter 35. Falls Sie noch Fragen zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen haben, empfehlen wir ein ausführliches Beratungsgespräch.
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Gerne können SIE uns auch bei Fragen und allen anderen Anliegen direkt anrufen! Dr. Claudius Kässmann und das Lege Artis Team freuen sich auf Sie.
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