Brustverkleinerung: Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Brustverkleinerung in Köln bei Lege Artis

Während die einen von einer größeren Oberweite träumen und alles daran setzen, um mehr Brustvolumen zu erreichen, bedeutet dies für andere eine starke Belastung. Denn viele Frauen fühlen sich durch ihre zu große Brust eingeschränkt – sowohl körperlich als auch psychisch. Rückenschmerzen, Haltungsschäden und Hautirritationen sind häufige Begleiter einer überdurchschnittlich großen Brust. Auch das seelische Wohlbefinden leidet oftmals erheblich, was zu einem verminderten Selbstbewusstsein und sozialer Abkapselung führen kann.
Somit entspringt eine Brustverkleinerung keineswegs immer nur einem ästhetischen Wunsch, sondern ist häufig ein medizinisch notwendiger und sinnvoller Eingriff. Entsprechend stellt sich für viele Betroffene die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
In diesem Beitrag erläutern wir umfassend, wann eine Brustverkleinerung als medizinisch indiziert gilt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie das Antragsverfahren abläuft und worauf Sie achten sollten, um Ihre Chancen auf eine Kostenübernahme zu erhöhen.

Wann ist eine Brustverkleinerung medizinisch sinnvoll?

Eine operative Brustverkleinerung gilt grundsätzlich dann als medizinisch indiziert, wenn Einschränkungen der körperlichen oder psychischen Gesundheit direkt mit dem zu hohen Brustvolumen in Verbindung stehen. Typische Symptome sind:

Rückenschmerzen

Ausgeprägte Rückenschmerzen zählen zu den am häufigsten auftretenden Beschwerden bei Frauen mit großer Oberweite. Das zusätzliche Gewicht zieht die Schultern nach vorn und belastet dauerhaft die Wirbelsäule. Häufig entstehen muskuläre Verspannungen im Nacken- und Schulterbereich, die zu chronischen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen können.

Haltungsschäden

Eine Fehlhaltung, etwa eine gebeugte Körperhaltung, ausgelöst durch das Gewicht der Brust, kann sich über längere Zeit zu ernsthaften Haltungsschäden entwickeln. In extremen Fällen bleiben orthopädische Langzeitschäden, die eine ausführliche Behandlung erfordern.

Hauterkrankungen

Erhöhte Schweißbildung in der Unterbrustfalte sowie stetige Reibung von Haut auf Haut können zur Bildung von Hautekzemen, chronischen Entzündungen oder Pilzinfektionen führen, die sich trotz intensiver Pflege kaum in den Griff bekommen lassen.

Bewegungseinschränkungen

Ob im Alltag oder beim Sport. Die Beweglichkeit ist bei einem deutlichen Brustvolumen oft stark eingeschränkt. Einfaches Vorbeugen oder schnelles Laufen können so bereits zur Herausforderung werden, was wiederum die allgemeine Fitness und Lebensfreude beeinträchtigt.

Psychische Belastungen

Auch psychische Belastungen werden heute von Krankenkassen zunehmend anerkannt. Wenn Frauen unter dem ständigen Gefühl der Stigmatisierung leiden oder bei Männern eine Gynäkomastie – also eine weiblich anmutende Brust –, vorliegt, kann eine Brustverkleinerung nicht nur körperliche, sondern auch seelische Heilung bringen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Damit die Krankenkasse die Kosten für Ihre Brustverkleinerung übernimmt, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Erbringung aller Nachweise

Dazu zählt stets ein ausführliches ärztliches Gutachten, welches die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs eindeutig darlegt. Neben einem Gutachten durch einen Plastischen Chirurgen ist es auch sinnvoll, den behandelnden Gynäkologen und Orthopäden um ein Gutachten zu bitten, um die Chancen der Kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse zu erhöhen. Diese Gutachten können sowohl körperliche Beschwerden dokumentieren als auch eventuelle psychische Beeinträchtigungen berücksichtigen. Ebenfalls wichtig ist die lückenlose Dokumentation bisheriger Vorbehandlungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Physiotherapie
  • spezielle Stütz-BHs
  • Versuche zur Gewichtsreduktion
  • Konsultationen bei Orthopäden u./o. Dermatologen

In vielen Fällen muss die Patientin nachweisen, dass sie bereits konservative Maßnahmen zur Linderung der Beschwerden unternommen hat. Wenn möglich, sollte auch eine Fotodokumentation der übergroßen Brüste beigelegt werden.

Erreichen eines Mindestgewichts an zu entfernendem Brustgewebe

Ein entscheidendes Kriterium ist die Menge des zu entfernenden Brustgewebes. Häufig erwarten die Krankenkassen, dass pro Brust mindestens 400 bis 500 Gramm entfernt werden, wenn eine Kostenübernahme erfolgen soll. Damit orientiert sich die Entscheidung nicht nur an der Körbchengröße, sondern auch am tatsächlichen Gewicht des Gewebes.

Individuelle Prüfung durch den Medizinischen Dienst

Sind alle Nachweise erbracht und Mindestanforderungen erfüllt, erfolgt eine individuelle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der die Angaben prüft und eine Empfehlung zur Kostenübernahme ausspricht. Die Chancen auf eine Genehmigung sind realistisch, wenn eine klare medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dennoch wird jeder Antrag individuell geprüft.

Diese Kriterien führen häufig zu einer Ablehnung

Denken Sie immer daran, realistische Erwartungen an das Antragsverfahren zu haben. Eine Ablehnung erfolgt häufig, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht (zur Gänze) erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Zu geringes Brustvolumen bzw. zu wenig zu entfernendes Gewebe
  • Kein Nachweis über Vorbehandlungen
  • Ausschließlich ästhetische Motivation
  • Übergewicht (Adipostitas) (BMI sollte < 30 sein)

Eine gewissenhafte Vorbereitung und sorgfältige Dokumentation der Beschwerden und Behandlungen erhöhen also die Chancen auf eine positive Entscheidung erheblich. Ebenso ist es sinnvoll, mehrere Gutachten vorzulegen. Dies dokumentiert, dass die medizinische Indikation nicht nur die individuelle Meinung des ggf. operierenden Arztes ist.

Ablauf des Antragsverfahrens zur Kostenübernahme

Das Antragsverfahren zur Kostenübernahme einer operativen Brustverkleinerung lässt sich grundsätzlich in mehrere Schritte unterteilen. Beachten Sie dabei jedoch, dass es auch hier Abweichungen von diesem Vorgehen geben kann.

  1. Erstgespräch
    Der Weg zur genehmigten Kostenübernahme beginnt oft beim Hausarzt. In einem ersten Gespräch schildern Sie Ihre körperlichen und psychischen Beschwerden. Der Hausarzt dokumentiert diese vorliegende Symptomatik und beurteilt, ob eine Überweisung an einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie medizinisch sinnvoll erscheint. Da in Deutschland das Recht auf freie Arztwahl besteht, kann auch direkt der Facharzt konsultiert werden. Allerdings setzen einige Krankenkassen die vorherige Hausarztbeurteilung voraus.
  2. Fachärztliche Beurteilung
    Im nächsten Schritt erfolgt der Termin beim Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Hier werden Ihre Beschwerden umfassend erhoben, körperliche Untersuchungen durchgeführt und das Ausmaß der Brustgröße sowie deren Auswirkungen auf Ihre Gesundheit beurteilt. Der Facharzt ist in der Lage, eine fachkundige Einschätzung abzugeben, ob eine Brustverkleinerung medizinisch indiziert ist und welches operative Verfahren am besten geeignet ist.
  3. Gutachten erstellen
    Nach Feststellung der medizinischen Indikation wird ein detailliertes Gutachten erstellt. Dieses enthält eine genaue Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, eine Auflistung der bisher erfolgten konservativen Behandlungen sowie eine Einschätzung über die voraussichtliche Menge des zu entfernenden Brustgewebes.
  4. Antrag einreichen
    Mit dem vollständigen Gutachten reichen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein, welche die Unterlagen sorgfältig prüft. Die Dauer des Prüfverfahrens variiert je nach Krankenkasse und Gutachtenlage, beträgt aber in der Regel mehrere Wochen. Geduld und eine vollständige, gut strukturierte Einreichung aller Unterlagen helfen Ihnen dabei, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Während des gesamten Antragsverfahrens können verschiedene Hürden auftreten, wie etwa Rückfragen der Kasse, Nachforderungen weiterer ärztlicher Stellungnahmen oder Verzögerungen durch eine MDK-Prüfung.

Was Sie tun können, wenn der Antrag abgelehnt wird

Wird Ihr Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser sollte schnellstmöglich erfolgen, ausführlich begründet werden und nach Möglichkeit neue medizinische Unterlagen oder ergänzende Gutachten enthalten.

Bleibt auch dieser Widerspruch erfolglos, kann eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden. Ein positives Beispiel liefert das Urteil des Sozialgerichts Aachen aus dem Jahr 2015 (Aktenzeichen S 13 KR 246/14), in dem die rückwirkende Kostenübernahme einer Brustverkleinerung gerichtlich erstritten wurde. Dieser Fall zeigt, dass Durchhaltevermögen durchaus lohnenswert sein kann.

Medizinisch notwendig oder rein ästhetisch? – Der Unterschied zählt

Ob Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Brustverkleinerung (teilweise) übernimmt, hängt entscheidend davon ab, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Wünschen Sie den Eingriff lediglich aus ästhetischen Gründen, ist eine Übernahme ausgeschlossen und die Kosten müssen privat getragen werden. Auch wenn Sie sich mit der Größe Ihrer Brust unwohl fühlen, reicht dies allein leider nicht aus. Erst bei einer nachweislich starken psychischen und körperlichen Beeinträchtigung werden die Kosten übernommen. Ein fundiertes ärztliches Gutachten, das sowohl körperliche als auch psychische Beschwerden glaubhaft darstellt, ist hierfür unerlässlich.

Fazit – neue Lebensqualität nach der Brustverkleinerung

Für viele Frauen bedeutet eine erfolgreiche Brustverkleinerung die Befreiung von jahrelangen Beschwerden. Schmerzen lassen nach, die Körperhaltung verbessert sich, sportliche Aktivitäten werden wieder möglich und auch das psychische Wohlbefinden kann deutlich steigen. Viele Frauen fühlen sich buchstäblich erleichtert und erleben eine erhöhte Lebensqualität!

Eine vertrauensvolle Praxis wie Lege Artis in Köln bietet nicht nur höchste medizinische Expertise, sondern begleitet Sie auch umfassend durch den gesamten Antrags- und Behandlungsprozess. Zahlreiche Erfahrungsberichte zeigen, wie erleichtert Patientinnen nach dem Eingriff bei uns sind. Endlich können sie sich wieder frei bewegen, sich wohl in ihrem Körper fühlen und ihr Leben aktiv gestalten.

Mit transparenten Kosten von etwa 7.500 € plus Narkose für eine privat finanzierte Brustverkleinerung sowie individuellen Finanzierungsmöglichkeiten bieten wir zudem eine verlässliche Orientierung.

Ein Team erfahrener Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist für Sie da und sorgt dafür, dass medizinische, ästhetische und persönliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch und erfahren Sie alles rund um Ihre individuelle Brustverkleinerung und Ihre Möglichkeiten zur Antragsstellung.

Sie haben Fragen zur Brustverkleinerung?

Facharzt und Experte Dr. Kaessmann

Geprüfter Content

Die Information auf der Seite „Brustverkleinerung durch die Krankenkasse“ beruhen auf aktuellen medizinischen Standards und wurden durch Dr. med. Claudius Robert Kässmann vor der Veröffentlichung geprüft. Mehr zu Dr. med. Claudius Kässmann können Sie in seinem Lebenslauf nachlesen.